Häufig gestellte Fragen

Wann wird mein Honorar ausgezahlt?

Die Honorare werden quartalsweise abgerechnet. Im Normalfall findet die Honorarabrechnung drei bis sechs Monate nach Quartalsende statt.

Während eines Quartals können Sie in Ihrem Profil unter „Meine Honorare“ eine Honorarprognose einsehen. Dies ist eine Momentaufnahme auf Basis der Bestelleingänge. Sie sind nicht tagesaktuell und zuverlässig, u.a. weil Händlerdaten zeitverzögert beim CALVENDO Verlag eintreffen.

Eine Übersicht aller aktuellen Honorarbeträge zu einzelnen Produkten und Preisen finden Sie in unseren Honorartabellen.

Die Auszahlung wird jeweils in das Folgequartal verschoben, wenn das Mindesthonoraranspruch von 30,00 Euro (netto) nicht erreicht ist. (vgl. Verlagsvertrag § 6.7). Es kann hin und wieder vorkommen, dass ein Produkt in einem Quartal gebucht wird, der/die Autor*in dafür Honorar erhalten hat – und im nächsten Quartal das Produkt vom Handel zurückgegeben wird (erweitertes Remissionsrecht). In diesem Fall wird das zu viel gezahlte Honorar in der Honorarabrechnung des nächsten Quartals verrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Verlagsvertrag unter Punkt 6.1.

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs zum Thema Honorar.

Wie kann ich Veränderungen an einem bereits veröffentlichten Kalender vornehmen?

Um ein bereits im Handel befindlichen Kalender zu überarbeiten gehen Sie nach dem Login in Ihrem Account in den Bereich „Projekte von CALVENDO freigegeben“. Danach gehen Sie zu Ihrem veröffentlichten Projekt und öffnen Sie es durch klicken auf den blauen Button mit dem Stift-Symbol. Nehmen Sie die gewünschte Änderung vor.

Klicken Sie anschließend NICHT auf „Sofort einreichen“, sondern klicken Sie sich in Ihrem Kalender bitte durch bis zur Registerkarte „Einreichen“. Bevor Sie Ihr Projekt erneut einreichen, schreiben Sie bitte im Feld für „Ihr Hinweis für unsere Jury“ eine Nachricht an die Jury und erklären, welche Änderung Sie vorgenommen haben, z.B.: „Projekt war bereits freigegeben, habe die Bilder der Monatsseiten xyz ausgetauscht“. Nur so kann die Jury den Vorgang nachvollziehen und Sie umgehen eine eventuelle Zurückweisung.

Bitte beachten Sie, dass Speichern allein nicht ausreicht, damit die Änderung umgesetzt wird. Sie müssen das Projekt zwingend erneut zur Jury einreichen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Veröffentlichung von Puzzle und Leinwänden (SPP)?

Ihre Bilder für Leinwände und Puzzles müssen aus einem deutschsprachigen Kalenderprojekt stammen. In dem Moment, in dem Sie den Kalender zur Jury einreichen, können Sie ausgewählte Bilder dem Verlag für die Verwendung als SPP-Produkte anbieten. Danach ist dies nicht mehr möglich.

Wichtiger Hinweis: Treffen Sie bereits im Vorfeld eine gezielte Auswahl. Vermeiden Sie es, nach dem Motto „Viel hilft viel“ vorzugehen. Überlegen Sie sorgfältig, welche Motive sich am besten als Leinwand oder Puzzle im Handel behaupten können – insbesondere im Wettbewerb mit anderen professionellen Verlagen.

Alle Bilder, die sie dem Verlag eingereicht haben, finden Sie in Ihrem Account im Bereich „SPP-Bilder eingereicht, aber noch nicht freigegeben“.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.